
Kaskoschaden
- Bei Teil-
oder Vollkaskoschadensfällen herrscht grundsätzlich eine andere Rechtslage als bei den Kfz- Haftpflichtschadensfällen vor.
- In der Regel bedeutet dies, dass Ihre Versicherung die Regulierung des Teil-
oder Vollkaskoschadens selbst übernimmt.
- Wir stehen Ihnen aber auch in diesen Fällen gerne beratend zur Seite, bitte rufen Sie uns deshalb gegebenenfalls möglichst bald nach dem Schadenereignis an.