
Unsere Leistungen
- Wir kommen zu Ihnen, jederzeit und schnell,
- sichern sachverständig die Unfallschäden an Ihrem Kfz,
- erstellen schnell und unabhängig das Schadengutachten unter Berücksichtigung einer Ihnen zustehenden Wertminderung, sei sie technisch oder merkantil,
- sowie die Erfahrung unserer Sachverständigen und deren Marktbeobachtung.
Sie entscheiden bei Haftpflichtschäden, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen wollen, auch unter Nutzung der Opfergrenze, oder ob Sie fiktiv, das heisst, auf Basis unseres Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung abrechnen wollen. Benötigen Sie keinen Leihwagen und haben Sie die Reparatur an Ihrem Kfz nachgewiesen, steht Ihnen eine Nutzungsausfallentschädigung zu.
Im Kaskoschadenfall, d.h. bei Einbruch, selbstverschuldetem Unfall oder bei Elementarschäden wie z.B. Hagel informieren Sie zuerst Ihren Versicherer, fragen Sie diesen, ob Sie einen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen dürfen, hierzu sind Sie laut AKB Vertragsrecht Ihres Versicherers verpflichtet. Wenn dieser Ihnen gestattet, einen freien Gutachter zu wählen, informieren Sie uns bitte, wir werden dann unter Einhaltung der Vertragsbestimmungen Ihres Versicherers ein Schadengutachten fuer Sie erstellen.
Sollten Sie mit dem Gutachten Ihres Versicherers nicht zufrieden sein, bieten wir Ihnen an, dieses zu überprüfen, um eine für Sie akzeptable Entschädigung zu erreichen. Gerne empfehlen wir im Bedarfsfall einen erfahrenen, auf Verkehrs- und Unfallrecht spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe.